AGB

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Nutzung des Onlinedienstes von www.mein-tagwerk.de und der dazugehürigen Software von Personen, die keine Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind. Die tagwerk IT und Media GmbH, c/o Kleefeld, Stresemannstraße 110, 22769 Hamburg (im Weiteren tagwerk genannt) erbringt die unten näher beschriebenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen auf Seiten des Kunden der Onlinedienste von tagwerk (nachfolgend Kunde genannt) werden nicht anerkannt.

(3) tagwerk ist zu einer Änderung bzw. Neufassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. tagwerk wird eine solche Änderung mit einer angemessenen Frist unter Beifügung der Änderungen bzw. der Neufassung ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe, dann werden diese Vertragsbestandteil. Ãœber die Bedeutung seines Schweigens ist der Kunde zuvor hinzuweisen.

§ 2 LEISTUNG

(1) tagwerk bietet einen Dienst für Selbständige und Freiberufler an, die ihre Leistung in Deutschland abrechnen. Die Kunden können über die Plattform projektbezogene Leistungen dokumentieren, auswerten und abrechnen. Außerdem können die Daten und Unterlagen für die Buchhaltung und die Steuerberatung erstellt werden.

(2) tagwerk erteilt dem Kunden nach ordnungsgemäßer Registrierung das einfache, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages gültige Recht sowohl www.mein-tagwerk.de zu nutzen, als auch alle Software, die über www.mein-tagwerk.de zur Verfügung gestellt wird.

(3) tagwerk behält sich das Recht vor, die Leistungen der Plattform jederzeit zu erweitern und zu ändern. Ein Anspruch auf das Anbieten weiterer Funktionalitäten besteht nicht.

(4) Der Kunde ist Eigentümer sämtlicher Daten, die er in tagwerk eingibt, oder mit Hilfe von tagwerk erstellt. Dabei ist dies unabhängig davon, ob der Kunde die Daten selber erzeugt oder nur eine Regel definiert, über die die Daten erzeugt werden, oder aber tagwerk selbst die Daten für den Kunden aufbereitet.

(5) Der Kunde räumt tagwerk ein umfassendes und zweckgebundenes Nutzungsrecht an seinen Daten ein. tagwerk darf von diesem Nutzungsrecht nur Gebrauch machen, um den Betrieb der Plattform aufrecht zu erhalten.

(6) Beim Zugriff auf die Daten durch tagwerk werden folgende Auswertungen explizit ausgeschlossen:

  • Jegliche Erstellung von Profilen auf Basis der eingegebenen Daten.

  • Jegliches Erstellen von Marketingkampagnen basierend auf den Daten des Kunden

  • Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, um den Betrieb der Plattform aufrecht zu erhalten oder unter behördlichem Zwang.

  • Jegliche Segmentierung der Kundendaten basierend auf Umsatz, Region oder anderen Parametern.

  • Jegliche Erstellung von statistischen Auswertungen, die Informationen über Umsatz oder Einnahmen zugrunde legen.

  • Jeglicher Zugriff auf den Inhalt von Dokumenten, die in tagwerk abgelegt wurden.

(7) Die Steuerberatung wird nicht durch tagwerk erbracht, sondern durch die angeschlossen Steuerbüros. Der Zugriff des Steuerberaters auf die Daten des Kunden muß vom Kunden explizit autorisiert werden.
Tagwerk stellt die Möglichkeiten der Datenübertragung aus www.mein-tagwerk.de in die Systeme des Steuerberaters zur Verfügung, ist aber an der Ãœbertragung der Daten selber nicht beteiligt.

§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Der Vertrag über die Nutzung kommt zustande, indem der Kunde am Ende des Registriervorgangs

  1. zuerst diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt und

  2. danach auf die Schaltfläche „Anmelden“ klickt

(2) Ein Vertrag über die Bezahlung der Dienste von tagwerk kommt zustande wenn der Kunde in seinen Kontoeinstellungen:

  1. Seine Kontodaten angibt,

  2. Auf einen Link klickt, mit dem er den Wechsel des Tarfis bestätigt und

  3. Eine Checkbox aktiviert in der er bestätigt, dass er berechtigt ist, auf das Konto zuzugreifen.

(3) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(4) Ein kostenpflichtiges Angebot hat eine Mindestlaufzeit von einem Monate bis zu einem Jahr abhängig von der Vertragslaufzeit. (siehe § 4.3)

(5) Der Kunde kann zwischen den jeweils gültigen unterschiedlichen Tarifen wählen. Diese sind unter www.mein-tagwerk.de aufgeführt.

§ 4 VERGÜTUNG

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt.

(2) Der Kunde kann seine Rechnungen im Portal einsehen. Sie werden nicht per Post verschickt.

(3) Die Abrechnung erfolgt immer über den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat, drei Monate, ein Jahr). Dieser Zeitraum beginnt mit dem Tag des Vertragsabschluß.

(4) Es besteht die Möglichkeit, jederzeit den Tarif zu wechseln . Bei einem Wechsel werden dem Kunden bereits gezahlte Beträge anteilig gut geschrieben und mit der kommenden Rechnung verrechnet. Sollte die Gutschrift höher sein, als der fällige Betrag wird dieser Betrag in ein Guthaben umgewandelt. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

§ 5 KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen. Die Kündigung erfolgt direkt im Portal und wird nach dem Ende des Abrechnungszeitraums wirksam.

(2) Sollte tagwerk die AGB ändern (vgl. §1 Abs. 3) und der Kunde widerspricht der Änderung, so ist tagwerk berechtigt, den Vertrag zum Ende des Monats außerordentlich zu kündigen, in dem der Widerspruch zugegangen ist.

(3) Sollte der Kunde durch einen Tarifwechsel noch ein Guthaben besitzen, läuft der Vertrag automatisch weiter, bis dieses Guthaben verbraucht ist. Sollte der Kunde den Vertrag kündigen, verfällt das Guthaben am Ende seines Abrechnungszeitraums.

(4) Nach Auslaufen dieses Vertrages ist tagwerk berechtigt, das Zugangskonto des Kunden zu sperren. Sofern zumindest eine Zahlung geleistet wurde und alle offenen Forderungen beglichen sind, wird tagwerk bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nur den Schreibzugang sperren. Der Kunde mit gekündigtem Vertrag hat daher weiterhin Lesezugriff auf seine Daten. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden alle Daten der Kunden mit gekündigtem Vertrag gelöscht. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.

§ 6 PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde verpflichtet sich, in der Software festgestellte Fehler unverzüglich per E-Mail an die Adresse info@mein-tagwerk.de zu melden. tagwerk wird überprüfen, ob es sich um Fehler handelt. Fehler werden dann in angemessener Zeit beseitigt.

(2) Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten übernimmt tagwerk keine Haftung.

(3) Jeder Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten für sein tagwerk-Konto vor der unberechtigten Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Anderenfalls kann tagwerk die Vertraulichkeit der Kundendaten nicht sicherstellen.

§ 7 VERFÜGBARKEIT DER LEISTUNG

(1) tagwerk gewährleistet eine Verfügbarkeit der Leistungen i.S.d Ziff. 2 Abs. 1 in Höhe von 98% im Jahresmittel. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Leistungsmängel, die nicht von tagwerk zu vertreten sind.

§ 8 DATENSCHUTZ

(1) tagwerk erbringt die vereinbarten vertraglichen Leistungen im Auftrag des Kunden. Der Kunde bleibt für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich gemäß § 11 BDSG. Näheres ist im Vertrag tagwerk-§ 11 BDSG/der Anlage 01 geregelt.

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNG

(1) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Gerichtsstand ist Hamburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Anlage 01:tagwerk-§ 11 BDSG

Zuletzt geändert: 05.2018