tagwerktipp: EÜR Teil 2

on April 28 | in 3 tagwerktipps, 6 Gastbeiträge, 9 Beiträge, Ideen, Träumereien | by | with No Comments

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Teil 2):

Unsere Buchhaltungsexpertin hat für jene Selbermacher unter Euch, die ihre Umsatzsteuervoranmeldung eigenhändig ausfüllen möchten anstatt die tagwerk Schnittstelle zu ELSTER zu nutzen, die wichtigsten Erläuterungen zum ELSTER EÜR Formular zusammengestellt.

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Liebe Tagwerker, heute stelle ich euch die einzelnen Punkte der Betriebseinnahmen der „Anlage EÜR“ näher dar:

Die Gewinnermittlung beginnt mit den Betriebseinnahmen, und zwar werden zuerst die „Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer“ abgefragt. In Zeile 8 im Feld 111 ist die Summe der im Veranlagungsjahr eingenommenen Entgelte eines Kleinunternehmers einzutragen, das heißt, hier wird die Jahreseinnahme eingetragen, wenn man keine Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes erhoben hat. Hier sind aber nicht die Einkünfte aus dem Verkauf von Anlagevermögen, der privaten Kfz-Nutzung oder sonstige Einnahmen zu erfassen. Wenn in den Kleinunternehmer-Umsätzen auch solche enthalten sind, die steuerfrei sind, wie zum Beispiel Umsätze eines Versicherungsvertreters oder eines Vermieters von Wohnraum oder aus verschiedenen Heilbehandlungen (siehe § 4 UStG) oder solche, die nicht steuerbar sind, wie zum Beispiel die meisten Umsätze, die nicht im Inland getätigt werden (siehe dazu § 1 UStG und § 3a ff. UStG), sollen diese Einnahmen in Zeile 9  im Feld 119 nochmals erfasst werden. Das Finanzamt verlangt diese Angaben zur Prüfung, ob die Umsatzgrenzen bei Kleinunternehmern eingehalten sind.

In Zeile 10 im Feld 104 sind Einnahmen von Land- und Forstwirten einzutragen.

Die meisten von Euch werden sicherlich auf Ihre Einnahmen Umsatzsteuer erheben, damit sind sie „umsatzsteuerpflichtig“. In Zeile 11 im Feld 112 ist der Nettobetrag der Jahreseinnahme einzutragen, auf die Umsatzsteuer erhoben wurde.  Wurden aber auch umsatzsteuerfreie oder nicht steuerbare Einkünfte erzielt, dann sind diese Einkünfte in Zeile 12 in Feld 103 einzutragen. Es handelt sich um die gleiche Art von Einnahmen wie in Feld 119. Zusätzlich sind in diesem Feld 103 aber auch noch die Einnahmen, für die der Empfänger die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG schuldet, zu erfassen. Wenn diese umsatzsteuerfreien, nicht steuerbaren Einkünfte auch Kapitalerträge beinhalten, sollen diese nochmals in Zeile 13 im Feld 113 erfasst werden. Dividenden-Einkünfte, die unter das Teileinkünfteverfahren fallen, sind hier in voller Höhe zu erfassen. Sie werden zwar nur zu 60% versteuert, diese „Korrektur“ erfolgt aber erst in Zeile 69 in Feld 262 auf der dritten Seite des Formulars. In Zeile 14 im Feld 140 ist  die vereinnahmte Umsatzsteuer auf die oben genannten Nettobeträge und auf unentgeltliche Wertabgaben, wie die private Kfz-Nutzung (Zeile 17) oder sonstige Entnahmen (Zeile 18) zu erfassen. Wenn das Finanzamt Umsatzsteuer erstattet oder verrechnet hat, ist dies in Zeile 15 im Feld 141 einzutragen. Wenn etwas aus dem Anlagevermögen verkauft oder entnommen wurde ist dieser Nettobetrag in Zeile 16 im Feld 102 zu erfassen. Die Zeilen 17 und 18 betreffen die privaten Vorgänge. Die private Kfz-Nutzung erfasst Ihr in Zeile 17 im Feld 106. Wenn die private Kfz-Nutzung nach der 1%-Regelung (siehe früherer Beitrag) ermittelt wird, dann achtet bitte auf die „Kostendeckelung“, die ich bei den „Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten“ noch genauer darstellen werde. Wie oben schon beschrieben, werden in Zeile 18 im Feld 108 sämtliche Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen, wie zum Beispiel die private Telefonnutzung, erfasst. Zeile 19  erfasst die  Auflösung von Rücklagen, wie zum Beispiel die Existenzgründerrücklage, oder Ausgleichsposten. Damit sind alles Arten von Betriebseinnahmen aufgelistet.

Wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr mich gern unter felst@t-online.de  oder unter 0178/7321923 erreichen.

Mit besten Grüßen verbleibe ich Eure Kira Felst.

Für alle, die das Formular nicht eigenhändig ausfüllen möchten hat tagwerk jetzt eine ELSTER-Schnittstelle, über die die Umsatzsteuervoranmeldung mit wenigen Klicks automatisch generiert und übermittelt wird.

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