Änderung der Mehrwertsteuer

on September 14 | in 3 tagwerktipps, 4 tagwerkteam, belegjunkie | by | with No Comments

Änderung der Mehrwertsteuer technisch betrachtet

Wie in unserem Newsletter schon angekündigt erklären wir euch hier was zur vorübergehenden Mehrwertsteuer Umstellung. Sehr kompliziert ist es nicht, nur die technischen Umsetzung ist etwas tricky.

Zum Glück haben wir dafür unseren Maschinisten Georg, er hat alles im Griff!

 

Im Jahr 2007 wurde das letzte Mal die Umsatzsteuer erhöht. Dies war vor der Gründung von tagwerk. Als wir dann die Anwendung entwickelten, war das schon einige Jahre her. Uns war natürlich bewusst, dass die Umsatzsteuer eine flexible Größe ist. Aber praktische Erfahrung mit der Umstellung hatten wir keine.

Als dann in diesem Frühjahr die Umsatzsteuersenkung beschlossen wurde, waren wir nur theoretisch vorbereitet. Auf dem Papier war das ganz einfach. Eine Rechnung vor dem 1.7. hatte den alten Umsatzsteuersatz, eine Rechnung ab dem 1.7. hatte dagegen den neuen Umsatzsteuersatz. So einfach ist das auch für Dinge wie Äpfel oder Bücher.

Für Dienstleistungen stellte es sich dagegen etwas komplizierter heraus. Relevant für die Höhe der Umsatzsteuer ist das Ende des Leistungszeitraums (klingt schon sehr nach Buchhaltung). Also wer seine Arbeit im Juni beendet hat, aber die Rechnung im Juli stellte, der muss trotzdem den alten Umsatzsteuersatz in Rechnung stellen. Dasselbe Spiel haben wir dann wieder im Januar 2021 im nächsten Jahr.

Deshalb haben wir in tagwerk bei der Rechnungsstellung die Möglichkeit  geschaffen, den Umsatzsteuersatz auszuwählen. Für die unter uns, die nicht nach Stunden oder Tagen abrechnen, empfehlen wir zusätzlich den Leistungszeitraum mit auf der Rechnung zu notieren – so schafft Ihr Klarheit.

Bei den Kosten müsst Ihr zum Glück nicht zu viel darüber nachdenken. Siehe Buch oder Apfel – in diesen Fällen wird der Umsatzsteuersatz in tagwerk automatisch auf Basis des Datums ermittelt. Aber auch da kann es Kosten geben, die ein Datum im Juli haben, aber noch den alten Umsatzsteuersatz ausweisen. Deshalb haben wir beim Erfassen der Kosten unter dem Reiter „Erweitert“ die Möglichkeit geschaffen, einen abweichenden Mehrwertsteuersatz anzugeben. Die normale Kostenerfassung bleibt damit so einfach wie gehabt, aber Ihr könnte über diesen Mechanismus in den Prozess eingreifen.

Ich hoffe wir haben somit eine Lösung gefunden, mit der Ihr alle arbeiten könnt. Wir möchten uns hier auch noch bei denen von Euch bedanken, die uns tatkräftig dabei unterstützt haben und die Geduld aufgebracht haben, bis wir alles vernünftig umgesetzt haben.

Damit verbleiben wir bis zur nächsten Anpassung, oder der Anpassung der Anpassung oder der … Ihr wisst schon.

Euer Georg

 

 

 

 

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