Bewirtungsbeleg Angaben die Du wissen musst

Bewirtungsbeleg – die 5 wichtigsten 5 Angaben

on Juni 5 | in 3 tagwerktipps, belegjunkie | by | with 1 Comment

Bewirtungsbeleg – grundsätzliche Angaben

Liebe Tagwerker, auch heute gibt es wieder ein paar Tips für Selbstständige. Diesmal: Was Du bei einem Bewirtungsbeleg beachten solltest und welche Angaben wichtig sind. Grundsätzlich sind für die Bewirtung von Geschäftspartnern die (Netto-)Kosten zu 70% als Betriebsausgabe absetzbar. Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer ist komplett absetzbar.

 

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Trinkgeld oder Garderobengebühren

Trinkgeld oder Garderobengebühren sind ebenfalls zu 70% absetzbar. Trinkgelder enthalten grundsätzlich keine Umsatzsteuer. Dieser Betrag kann durch einen Eigenbeleg nachgewiesen werden, sollte aber bei einer höheren Summe vom Personal, das es erhält bestätigt werden. Die Bewirtung ansich kann nicht mit einem Eigenbeleg nachgewiesen werden, dafür ist ein Bewirtungsbeleg des Restaurant erfolderlich.

Für Kleinunternehmer, die nicht am Umsatzsteuer-Verfahren teilnehmen, gilt die 70%-Regelung für den Bruttobetrag. Ansonsten gelten die selben Erforderlichkeiten

Mit besten Grüßen verbleibe ich Eure Kira Felst.

 

Bewirtungsbeleg – 5 Angaben die Du kennen musst

 

Bewirtungsbeleg Angaben die Du kennen musst

Nach dem Essen die Belege nicht vergessen. Welche Angaben wichtig sind, erfährst in unserer Checkliste.

 

 

1. Ort der Bewirtung

Hier ist eine genaue Angabe erforderlich, diese sollte am besten maschinell auf dem Beleg gedruckt sein, eine gestempelte Adresse wird oft nicht akzeptiert.

 

2. Tag der Bewirtung

Hier ist auch eine genaue Angabe erforderlich, diese sollte ebenfalls maschinell gedruckt sein. Teilnehmer der Bewirtung: Es müssen alle Teilnehmer inklusive des Gastgebers notiert sein. Bei Rechnungen über € 150,- muss der Gastgeber als Rechnungsempfänger mit Adresse separat auf der Rechnung angegeben sein.

 

3. Anlass der Bewirtung

Der Anlass muss möglichst konkret angegeben sein, umso höher der Betrag, umso genauer sollte diese Angabe sein. Allgemein-Begriffe wie „Akquise“ ohne weitere Konkretisierung werden in der Regel nicht anerkannt.

 

4. Höhe der Bewirtungskosten

Auf dem Beleg muss jedes Gericht und jedes Getränk einzeln erwähnt sein. Bei Rechnungen über €150,- muss der Umsatzsteuersatz und die entsprechende Summe dazu einzeln (wie auf einer „normalen“ Rechnung) angegeben sein. Ausserdem muss das Restaurant seine Steuernummer oder seine Umsatzsteueridentifikationsnummer ausweisen.

 

5. Unterschrift

Die Unterschrift des Gastgebers darf nicht fehlen.

 

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One Response to Bewirtungsbeleg – die 5 wichtigsten 5 Angaben

  1. […] wenn es sich um eine maschinell registrierte Quittung handelt. Diese geschäftlich veranlassten Bewirtungskosten dürfen aber den Gewinn nicht in voller Höhe mindern, sondern nur zu 70%. Der Betrag muss also […]

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