Was ist bei der Wahl der Rechtsform für Freiberufler:innen zu beachten?

on April 29 | in 3 tagwerktipps | by | with 2 Comments

Was genau ist eine Freiberuflerin und ein Freiberufler?

Unter einer freiberuflichen Tätigkeit versteht der Gesetzgeber in Deutschland eine selbständig ausgeübte Tätigkeit, die meist im wissenschaftlichen, künstlerischen, beratender, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich ausgeübt wird. Auch Ärzte:innen wie etwa Fachärztinnen und Fachärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Patentanwältinnen und Patentanwälte, Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten, Grafikerinnen und Grafiker, Designerinnen und Designer, die einer selbständigen Berufstätigkeit, egal in welcher Rechtsform für Freiberufler:innen nachgehen, zählt man zu den Freiberuflern.

In letzter Zeit wurde diese Liste um viele neue Berufe, die die Digitalisierung hervorgerufen hat, erweitert. Das ist etwa eine Affiliatemarketerin oder ein Affiliatemarketer oder die Webdesignerin und der Webdesigner. Auch Coaches und Berater:innen zählen dazu. Vereinfacht kann man sagen, dass eine Selbständigkeit dann vorliegt, wenn man eigenverantwortlich arbeitet, frei über Arbeits- und Betriebsmittel verfügen kann und in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist.


Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbebetrieb und einer freiberuflicher Arbeit?


Wer selbständig ein Gewerbe betreiben will, muss dieses zwingend beim Gewerbeamt anmelden. Außerdem ist an das Finanzamt eine Gewerbesteuer zu entrichten. 

Wenn du aber selbständig einen freien Beruf ausüben möchtest, ist dies nicht notwendig, denn in diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung nötig und folglich muss auch keine Gewerbesteuer an das Finanzamt abgeführt werden.

Das bedeute, dass die Freiberuflerin oder der Freiberufler ein Selbstständiger ist, der kein Gewerbe anmelden muss und daher auch von der Pflicht, eine Gewerbesteuer zu entrichten, befreit ist.


Verschiedene Berufe, die als freie Berufe gelten


Fast alle beruflichen Tätigkeiten, für deren Ausübung ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erforderlich ist, zählen zu den freien Berufen. Das sind unter anderem die sogenannten Katalogberufe wie die verschiedenen Möglichkeiten als Ärztin oder Arzt selbständig tätig zu sein. Auch Rechtsberufe wie Notar:in, Rechtsanwältin und Rechtsanwalt sowie Tätigkeiten im Bereich Steuer.- und Finanzberatung zählen dazu. Ebenso betreiben auch Künstler:innen und Schriftsteller;innen laut dieser Definition kein Gewerbe.

Hier nochmals eine (unvollständige) Liste

  • Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt.
  • Arzt, Tierarzt, Zahnarzt, Apotheker.
  • Architekt, Vermessungstechniker, Ingenieur.
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater.
  • Grafiker, Designer, Werbeberater
  • Berater, Coach
  • Affiliatemanager, Webdesigner
Rechtsform für Freiberufler:innen

Vorteile der Freiberuflichkeit


Für eine freiberufliche Tätigkeit ist, wie schon erwähnt, keine Gewerbeanmeldung notwendig, und es besteht auch keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister. Dies bringt einige interessante Vorteile, wie etwa die Befreiung von der Gewerbesteuer. Die HGB Vorschriften gelten nicht. Darunter versteht man die Vorschriften des Handelsgesetzbuches. In diesem werden die Sonderrechte, aber auch die Pflichten der Kaufleute und der Gewerbetreibenden geregelt. Es ist in Deutschland ein Teil des Privatrechts, das wiederum vom Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Es gibt auch keine verpflichtende Mitgliedschaft bei einer Industrie- und Handelskammer, kurz IKH und somit auch keine Pflicht, Mitgliedsbeiträge zu entrichten.


Die Rechtsform bei Freiberufler:innen


Da Freiberufler:innen nicht zu den Gewerbetreibenden zu zählen sind, ist auch kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Als Freiberufler:in ist es möglich, unter verschiedenen Gesellschaftsformen die dür dich am besten geeignete Rechtsform für Freiberufler:innen zu wählen. Du kannst einen Start in die Selbständigkeit entweder als du ein Einzelunternehmen, als eine Gesellschaft nach bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch in Form einer Kapitalgesellschaft, meist einer GmbH, starten.

Freiberuflerin, Selbständig, Unternehmerin, Kleinunternehmerin
Der Einzelunternehmer, eine Rechtsform für Freiberufler:innen

Der Einzelunternehmer


Wenn du den Sprung in die Selbständigkeit wagen wirst, wird sich für dich diese Frage nach einer geeigneten Gesellschaftsform, der Rechtsform für Freiberufler:innen, vermutlich nicht stellen. Du wirst, wie die allermeisten Kleingewerbetreibenden, mit ziemlicher Sicherheit deinen Betrieb als Einzelunternehmer starten.

Ein Einzelunternehmen ist keine juristische Person, sondern es ist auch im Sinne des Gesetzes eine natürliche Person.

Nicht nur eine Freiberuflerin oder ein Freiberufler sind ein Einzelunternehmer, wenn er Inhaber einer Einzelfirma ist. Auch eine Landwirtin oder ein Landwirt, eine Gewerbetreibende oder ein Gewerbetreibender kann seine Geschäfte als Einzelunternehmer führen. Wie schon erwähnt, ist hier ein Eintrag ins Handelsregister nicht erforderlich und natürlich auch nicht zu empfehlen. Du wirst als Unternehmer unter deinem bürgerlichen Namen deine Geschäfte führen. Die Geschäftsbezeichnung kannst du, wenn gewünscht, noch hinzufügen. Wenn dein bürgerlicher Name „Kathy Mustermann“ ist und du noch deine Tätigkeit hinzufügen willst, würde daraus z.B. “Kathy Mustermann – Webdesign“ werden.

Ein weiterer Vorteil der Rechtsform des Einzelunternehmers ist, dass kein Mindestkapital benötigt wird.

Ein Nachteil, wenn du deinen Betrieb als Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer führst, ist die Haftung. Du haftest hier bei einem Schaden oder auch bei Finanzschulden unbeschränkt mit deinem gesamten Vermögen.


Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht oder GbR


Eine weitere beliebte Rechtsform ist die GbR. Sie ist bei Freiberufler:innen aber auch bei Gewerbetreibenden eine beliebte Gesellschaftsform. Solch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, so lautet der vollständige Name, ist ebenfalls eine Personengesellschaft. Auch hier muss nicht zwingend in Gewerbe angemeldet werden. Bei dieser Gesellschaftsform schließen sich zwei oder mehrere Personen mit dem Ziel, gemeinsam einen geschäftlichen Zweck zu verfolgen, zusammen.

Diese Gesellschaftsform ist bei Start-ups besonders beliebt und wird auch gerne bei einem lockeren Zusammenschluss von Freiberuflern gegründet. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist immer zumindest eine juristische Person der Gesellschafter. Es gibt auch eine nicht gewerbliche GbR. Solch eine „Gesellschaftsform“ entsteht praktisch von allein, wenn sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen. Eine Fahrgemeinschaft ist ein gutes Beispiel für eine nicht-gewerbliche GbR. Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nur dann sinnvoll, wenn die Haftungsbeschränkung nicht sehr wichtig ist oder wenn die Gründung einer Firma schnell und einfach sein soll. 

Ist dies nicht der Fall, dann solltest du über eine GmbH, eine OHG oder sogar über eine KG oder eine GmbH und Co KG nachdenken.


Die Kapitalgesellschaft GmbH


Natürlich können Freiberufler:innen auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen und für diese GmbH als Gesellschafter tätig sein. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH, beschreibt im deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person. Der Name Kapitalgesellschaften bezieht sich auf die Tatsache, dass jeder Gesellschafter einen Teil des Gesellschaftskapitals einzahlen muss.

Je nach prozentualen Anteil am eingezahltem Kapital wird der Anteil an der Gesellschaft bestimmt. Das Mindestkapital oder Stammkapital beträgt zurzeit in Deutschland 25.000 Euro laut § 5 Abs. 1 GmbHG.

Es besteht ein hoher Gestaltungsspielraum beim Entwurf des Gesellschaftervertrags. Das erforderliche Stammkapital muss nicht komplett in bar eingezahlt werden. Es können auch Sacheinlagen eingebracht werden. Eine GmbH haftet in Schadensfällen nur bis zur Höhe des eingebrachten Kapitals. Wer an einer GmbH beteiligt ist, muss bei dieser Firma nicht geschäftlich tätig sein. Die Geschäfte können auch von einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer abgewickelt werden, der nicht unbedingt einen Anteil an der Firma haben muss.

Wenn ein Teilhaber die Position der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers einnimmt, spricht man von der geschäftsführenden Gesellschafterin oder vom geschäftsführenden Gesellschafter. Auch eine Person kann eine GmbH gründen. Bei einer solchen „Ein-Personen-GmbH“, ist in der Regel die Gesellschafterin oder der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer:in. Wenn eine GmbH einen Gewinn erwirtschaftet, dann ist für diesen sowohl Körperschaftsteuer sowie ein Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu entrichten. Seit 2008 entfällt nach den Regelungen der Unternehmenssteuerreform die Möglichkeit, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe geltend zu machen.

Weitere Kapitalgesellschaften sind die KG oder Kommanditgesellschaft, die OHG oder offene Handelsgesellschaft, die GmbH und Co KG und die Aktiengesellschaft. Dies sind aber eher Firmenformen mit hohem Kapitalanteil und mehreren, oft anonymen persönlichen und juristischen Gesellschafter:innen oder Aktionären und spielen bei Betriebsgründungen von Freiberufler:innen (fast) keine Rolle.+

Ein Jahresabschluss sowie eine Umsatzsteuererklärung werden am Ende des Jahres fällig.

Wie muss das Einkommen von Freiberuflerinnen oder Freiberuflern versteuert werden?


Wer pro Jahr lediglich ein Einkommen von 9.984 Euro vorweisen kann, muss dieses nicht versteuer. Ab einem Jahreseinkommen von 9.985 Euro beginnt der Steuersatz bei 14 Prozent und kann bis auf zu 42 Prozent ansteigen. Dieser maximale Steuersatz ist fällig, wenn dein Jahreseinkommen zwischen 58.597 Euro und 277.826 Euro liegt. Wenn man lediglich eine Nebentätigkeit ausübt, die einen maximalen Gewinn von bis zu 410 Euro pro Jahr abwirft, ist dies ebenfalls steuerfrei.

Sollte diese Summe überschritten werden, dann geht das Finanzamt mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer eine selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit aus. Hier werden in der Regel die Einkünfte aus der Nebentätigkeit oder dem Zweitjob mit zwei Prozent besteuert.

Diese Einkommensteuerpflicht gilt für der Freiberuflerin oder dem Freiberufler genauso wie für alle anderen natürlichen Personen. Wenn du mit dem Gedanken spielst, mit einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH zu starten, ist außerdem noch eine Körperschaftsteuer fällig.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung liegt in digitaler Form bei ELSTER vor. Der online Fragebogen wird nach einer Bearbeitung direkt an das Finanzamt übermittelt. Es gibt hier auch Ausnahmen. Das Finanzamt kann zur Vermeidung von unbilligen Härten auch die steuerliche Registrierung in Papierform entgegennehmen.


Die Umsatzsteuer


Die Umsatzsteuer muss auf jeden Geschäftsabschluss, sei es ein Verkauf oder ein Honorar, aufgeschlagen werden und an den Staat abgeführt werden. Es kann die Mehrwertsteuer von Warenkäufen und Betriebsausgaben sowie getätigten Investitionen abgezogen werden. Es gibt eine Grenze für die Umsatzsteuerpflicht. Diese hat sich seit 2020 erhöht.

Eine Umsatzsteuerpflicht tritt nur dann ein, wenn deine Gewinne im Vorjahr höher als 22.000 Euro waren und im laufenden Jahr mehr als 50.000 Euro erwartet werden.

Die Grenzen wurden im Jahr 2020 angehoben. Der Regelsteuersatz der UST beträgt 19 Prozent. Es gibt auch verminderte Steuersätze. So muss du, wenn du zum Beispiel im schöpferischen Bereich tätig, bist, eventuell nur einen Umsatzsteuersatz von sieben Prozent berappen. Du kannst die Umsatzsteuer ganz einfach berechnen. Dazu muss der Bruttobetrag durch 1,19 dividiert werden. Das Ergebnis ist der Nettobetrag. Wenn du diesen mit 0.19 multiplizierst, entspricht das Ergebnis den 19 Prozent Umsatzsteuer.


Das unbeliebte Finanzamt und die Steuerprüfungen


Es genügt ein formloses Anschreiben an das Finanzamt, um dich als Steuerpflichtiger anzumelden. Das für dich zuständige Finanzamt ist in der Regel in deinem Bezirk zu finden, hier findest Du eine Übersicht und Suchmaschine. Du erhältst deine Steuernummer. Diese musst du bei jeder Korrespondenz mit dem Finanzamt angeben. Bei der Anmeldung als Freiberufler:in gibst du dann deine Steuernummer an und teilst dem Finanzamt mit, welche Tätigkeit du ausführen willst. 

Eine Betriebsprüfung droht Freiberuflerinnen und Freiberufler wie allen anderen Unternehmern. Solch eine Steuerprüfung wird dann angesetzt, wenn das Finanzamt der Meinung ist, dass es bei der Buchführung zu Unregelmäßigkeiten kommt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn deine jährlichen Gewinne stark schwanken oder wenn einer Beamtin oder einem Beamten im Finanzamt deine Steuererklärung nicht plausibel erscheint.

Besonders misstrauisch wird das Finanzamt, wenn deine Steuererklärung Ungereimtheiten enthält. Das können andauernde Verluste sein oder dein Ertrag liegt deutlich unter dem Gewinn, den vergleichbare Unternehmen verweisen können. Normalerweise wird deine die Steuererklärungen zunächst nur auf Plausibilität geprüft. Die Beamten schauen erst dann genauer hin, wenn ihnen etwas nicht plausibel vorkommt. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Erlöse stark von denen des Vorjahres abweichen. Bei einer Steuerprüfung wird zuerst überprüft, ob die Zahlen der Buchhaltung mit denen deiner abgegebenen Steuererklärung übereinstimmen. Hier werden besonders die Belege auf ihre Plausibilität und Gültigkeit untersucht. Aber keine Angst, solch eine Betriebsprüfung läuft nicht so ab, wie sie gerne in Fernsehkrimis dargestellt wird.

Die Aufgabe der Ermittler ist es in der Regel auch nicht, gezielt nach Steuersündern zu fahnden. Meist suchen sie nach Ungereimtheiten oder kleinen Fehlern in deiner Erklärung an das Finanzamt. Die Betriebsprüfer sind vornehmlich auf bestimmte Branchen spezialisiert.

Die Steueransprüche des Staates verjähren in der Regel vier Jahre nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem diese entstanden sind.


Die Buchhaltung für Freiberufler:innen


Für eine Freiberuflerin oder einen Freiberufler ist keine doppelte Buchführung erforderlich, wenn er als Einzelunternehmer oder als GbR firmiert. Anders aber bei Kapitalgesellschaften oder juridischen Personen, etwa einer GmbH. Hier ist eine doppelte Buchführung und eine Pflicht zur Bilanzierung vom Gesetzgeber vorgeschrieben,

Bei Personengesellschaften reicht eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung, kurz EÜR, die zum Jahresende abgegeben werden muss, vollkommen aus.


Was ist eine Liebhaberei?


Gerne wird die Tätigkeit einer Freiberuflerin oder eines Freiberuflers vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft. Dies besonders dann der Fall, wenn der Steuerprüfer davon ausgeht, dass du bei deiner freiberuflichen Tätigkeit keine Absicht hast, Gewinne zu erzielen. Das Finanzamt unterstellt dir damit, dass du deine Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen oder aus persönlichen Neigungen betreibst, etwa weil dies dein Hobby ist und du daraus gewisse steuerliche Vorteile erzielen möchtest.

Es liegt aber dann keine Liebhaberei vor, wenn deine Tätigkeit auf Dauer zu Gewinnen führen kann. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Großen Senat des BFH. Hier wurde festgestellt, dass auf Gewinne, die durch Liebhaberei erzielte werden, keine Einkommensteuer zu zahlen ist.

Unter Liebhaberei versteht man eine Tätigkeit, die du nur aus privatem Interesse ausführst und du auch kein echtes Unternehmen daraus entwickeln möchtest. Steuerlich wird diese Tätigkeit deshalb nicht beachtet. Erzielte Verluste können deshalb auch nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden oder als Verlustvortrag verrechnet werden.


Das Handelsrecht


Da Freiberufler:innen laut gesetzlicher Definition kein Handelsgewerbe ausüben, sind sie auch keine Kaufleute im Sinn des Gesetzes. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs gelten deshalb für sie nicht. Dies auch dann, wenn die Tätigkeit der Freiberuflerin oder des Freiberuflers im Laufe der Zeit „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordern sollte.

Der entscheidende Unterschied ist, dass eine Freiberuflerin oder ein Freiberufler zwar Umsatzsteuern zu zahlen hat und diese auch auf den Rechnungen ausweisen muss. Es ist jedoch dennoch keine Gewerbesteuer zu zahlen, da es sich um kein gewerbliches Unternehmen handelt. Dies ist im  § 18 des Einkommenssteuergesetz (EStG) nachzulesen.


Fazit


Die freiberufliche Tätigkeit ist eine beliebte Option für Menschen, die selbständig arbeiten möchten. 

Du kannst dein eigener Chef sein und deine Arbeitszeiten festlegen. Es kann eine durchaus lukrative Tätigkeit für alle sein, die über gefragte Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Ein weiterer Vorteil ist, dass es für Freiberufler:innen auch weit weniger Gesetze und Verordnungen gibt aber je nach der Rechtsform für Freiberufler;innen sind doch einige zu beachten.

So haben Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit für dich einige Vorteile:

  • Es gibt keine Gewerbesteuer,
  • Es sind weniger Gänge zum Amt notwendig,
  • Du hast mit dem Jahresabschluss weniger Arbeit,
  • Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gelten nicht,
  • Es gibt für dich keine verpflichtende IHK-Mitgliedschaft.

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2 Responses to Was ist bei der Wahl der Rechtsform für Freiberufler:innen zu beachten?

  1. […] verändert. Bevor wir uns der Auftragsakquise zuwenden, sollten wir uns einmal die verschiedenen Arten der Selbständigkeit als Freiberuflerin oder Freiberufler oder als Gewerbetreibender zuwenden. Die Art der […]

  2. […] für Personen, die gerade den Sprung in die Selbständigkeit gewagt haben, als auch für etablierte Freiberuflerinnen und Freiberufler einige unterschiedliche Förderungen und […]

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