tagwerktipp: EÜR Teil 3

on Mai 23 | in 3 tagwerktipps, 9 Beiträge, Ideen, Träumereien | by | with No Comments

Für die DIY affinen Freelancer unter Euch gibt unsere Buchhaltungsexpertin Tipps, wie Ihr das Formular „Anlage EÜR“ selber ausfüllt (Teil I und II findet Ihr ebenfalls im Blog). Wenn Ihr nicht alles selber ausfüllen möchtet, nutzt doch einfach die ELSTER und die EÜR Funktion und lasst tagwerk die Arbeit machen.

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Liebe Tagwerker, heute lege ich euch die einzelnen Punkte der Betriebsausgaben der „Anlage EÜR“ näher dar:

… Wenn Ihr in Zeile 20 im Feld 159 Eure Betriebseinnahmen summiert habt, könnt Ihr beginnen, Eure gewinnmindernden Ausgaben darzulegen: Es sind grundsätzlich nur die Netto-Beträge der Kosten zu erfassen, die tatsächlich im entsprechenden Jahr bezahlt wurden. Die Steuerbeträge sind später in Zeile 44 zu erfassen. Die Kleinunternehmer geben natürlich die Brutto-Beträge an.

In Zeile 21 können bestimmte Berufsgruppen ihre Betriebsausgaben pauschal angeben. Bei einer hauptberuflichen selbständigen schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeit können 30% der Betriebseinnahmen, maximal € 2.455,- pro Jahr statt der tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit und auch bei nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit dürfen 25% der Betriebseinnahmen, maximal € 614,- pro Jahr, pauschal geltend gemacht werden. Eine weitere Berücksichtigung von einzelnen Kosten ist dann aber nicht mehr möglich. Wenn also die Berufsgruppe zutrifft und der pauschale Betriebsausgabenabzug günstiger ist, sind keine weiteren Angaben zu den Betriebsausgaben notwendig. In dieser Zeile sind ebenfalls der Freibetrag für bestimmte weitere nebenberufliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel der des Übungsleiters (siehe § 3 Nr. 26 EStG) bis zu maximal € 2.400,- oder der des Ehrenamtes bis zu maximal € 720,- pro Jahr, zu erfassen.

Wer also zum Beispiel neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit  an der VHS Kurse gibt, füllt dafür eine eigene EÜR aus. Er trägt seine Einnahmen aus dieser Tätigkeit ein und in dieser Zeile seine Ausgabenpauschale von maximal € 2.400,-. Wenn aus dieser Tätigkeit mehr als € 2.400,- Einnahmen entstehen, unterliegt damit nur der Differenzbetrag der Einkommenbesteuerung.

In Zeile 22 sind Pauschalen für Weinbaubetriebe oder Forstwirte zu erfassen. Da ich unter Euch nicht so viele aus diesen Berufsgruppen vermute, stelle ich dieses Feld nicht näher vor. Wenn hierzu dennoch Fragen bestehen, meldet Euch gern bei mir!

In Zeile 23 im Feld 100 sind die Nettokosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten, wie z.B. Fracht, nach Abzug der Skonti und Rabatte zu erfassen. In Zeile 24 im Feld 110 werden die Kosten für die „von Dritten für den Betrieb erbrachten Dienstleistungen“ eingetragen. Das sind Euren freien Mitarbeiter, die Euch eine Rechnung stellen. In Zeile 25 in Feld 120 gehören sämtliche Kosten für Gehälter, Löhne (einschließlich Lohnsteuer) und Versicherungsbeiträge für Eure festangestellten Arbeitnehmer.

In den Zeilen 26 bis 34 sind Absetzungen für Abnutzung von verschiedenen selbständigen abnutzbaren Wirtschaftsgütern zu erfassen. Das gesamte Anlagevermögen ist in einem laufend zu führenden Verzeichnis (Anlage AV zur EÜR) aufzunehmen. In den nächsten Beiträgen werde ich Euch einige Erläuterungen zu selbständige abnutzbare Wirtschaftsgüter und GWGs geben.

In Zeile 31 sind die Sonderabschreibungen, in Zeile 32 sind Herabsetzungsbeträge gem. § 7g EStG einzutragen (siehe auch im Beitrag über „Abschreibung bei PKWs“). Diese Beträge sind formlos gesondert zu erläutern.

Über die einzelnen Abschreibungsmöglichkeiten gemäß § 7 EStG fortfolgende werde ich Euch auch in einem späteren Beitrag genauere Erläuterungen geben.

In Zeile 33 sind die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und in Zeile 34 sind die Beträge, die durch die Auflösung eines Sammelpostens als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, zu erfassen. In Zeile 35 gehört der „Restbuchwert“ ausgeschiedener Anlagegüter. Das ist der Wert, den das Anlagegut zum Zeitpunkt des Verkaufes laut Anlageverzeichnis noch hatte. Dieser Betrag ist als Ausgabe in dieser Zeile zu berücksichtigen.

Wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr mich gern unter felst@t-online.de  oder unter 0178/7321923 erreichen.

Mit besten Grüßen verbleibe ich Eure Kira Felst.

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